Mitwirkung in Schulgremien

Auf dieser Seite finden Sie interessante Informationen über unterschiedliche Mitwirkungsmöglichkeiten und -gremien im Schulalltag.

Die Mitwirkung der Erziehungsberechtigten ist unverzichtbar und eine Bereicherung unseres Schullebens. Sie kann helfen, unsere Schule noch besser zu machen und dadurch Freude bringen.

In verschiedenen Gremien gibt es Informationen aus erster Hand und alle Erziehungsberechtigten können sich gleichberechtigt einbringen und dadurch einen wirkungsvollen Beitrag leisten.

Das Schulgesetz NRW sieht verschiedene Formen der Mitwirkung in Schulen vor. Die wesentlichen Gremien sind

  • Klassenpflegschaft
  • Schulpflegschaft
  • Schulkonferenz

Klassenpflegschaften

Alle Erziehungsberechtigten der Kinder einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Sie trifft sich zu Beginn des Schuljahres und bespricht Themen, die die eigene Klasse betreffen. Beispiele dafür sind:

  • Unterrichtsinhalte/gemeinsamer Bildungs- und Erziehungsauftrag
  • Erläuterung von Wochen-/ Hausaufgabenpläne
  • Leistungsüberprüfung
  • mögliche zusätzliche Anschaffungen für den Unterricht
  • verschiedene Ausflüge/außerschulische Lernorte (z. B. Hof Belke, Museumsbesuch, Schulkino, Wanderungen, Klassenfahrten, …)

Um die Kommunikation zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrkräften konstant und strukturiert zu halten, wählen sie aus ihrer Mitte eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter. Sie sind für die Erziehungsberechtigten innerhalb der Klasse sowie für die Lehrkräfte in eventuell aufkommenden, schulischen Belangen Ansprechpersonen.

Schulpflegschaft

Alle gewählten Vertreter:innen aus den einzelnen Klassen bilden die Schulpflegschaft.

In regelmäßigen Sitzungen vertritt die Schulpflegschaft die Interessen der Erziehungsberechtigten bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Ihre Aufgabe ist es, die Interessen aus den Klassen zu vertreten und dient als Bindeglied zwischen Erziehungsberechtigten, Lehrkräften sowie der Schulleitung, die ebenfalls an der Sitzung teilnimmt. So ist ein direkter Austausch möglich.

Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Erziehungsberechtigen für die Schulkonferenz.

Aus der Schulpflegschaft können Anträge zu schulischen Angelegenheiten an die Schulkonferenz gerichtet werden.

Die Klassenpflegschaften wählten im Schuljahr 2025/26 folgende:n Vorsitzende:n und ihre Stellvertretung für die Schulpflegschaft.

Wir bedanken uns herzlich für ihren Einsatz und freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Klasse

Vorsitzende:r

Stellvertretende:r

Vorsitzende:r

Zusätzliche:r Vertreter:in

Klassenkonferenz

1a Scheele, Marco Hoffmann, Jan Wisnia, Helena
2a Selter, Mandy Papa, Mona Schröder, Stephanie
2b Seuthe, Aline Halberstadt, Helena Arens, Jan
3a Jürgens, Anne Köster, Sigrid Gibson, Katja
3b Wagner, Florian Bracht, Carmen Stein, Nadine
4a Neubert, Annika Großmann, Mareike Ortmüller, Anna-Maria
4b Koch, Anja Bäcker, Christina Wisnia, Helena

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste gemeinsame Mitwirkungsorgan der Schule. Hier arbeiten die gewählten Vertreterinnen aus der Schulpflegschaft und Lehrkräftevertretung zusammen.

Die Schulkonferenz berät und beschließt über die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Schule. Sie ist dabei das einzige Gremium, das bindende Beschlüsse fassen kann.

z. B.:

  • Festlegung der „Bewegliche Ferientage“
  • Schulentwicklung
    • Curricula-Arbeit
    • Digitales Lernen
    • Umsetzung des Rechtsanspruchs 2026

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Vorsitzende der Schulkonferenz (ohne Stimmrecht):    Rektorin Bettina Rath                   (2024/25)

Beratendes Mitglied: Schulpflegschaftsvorsitzender Marco Scheele

Elternvertreter Lehrervertreter
Bäcker, Christina Block, Silke
Hoffmann, Jan Abel, Kathrin
Selter, Mandy Bicher, Brigit
Jürgens, Anne (Vertretung) Raabe, Aniko (Vertretung)