Ein Schulkind kann nur aus wichtigen Gründen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung sollte rechtzeitig (ein bis zwei Wochen vorher) schriftlich bei der Klassenlehrerin beantragt werden.

Wichtig! Unmittelbar vor oder im Anschluss an die Ferien dürfen Schülerinnen und Schüler nur in dringenden Ausnahmefällen durch die Schulleitung beurlaubt werden.

Teilnahme am und Fernbleiben vom Unterricht | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)