Ein Schulkind kann nur aus wichtigen Gründen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung sollte rechtzeitig (ein bis zwei Wochen vorher) schriftlich bei der Klassenlehrerin beantragt werden.
Wichtig! – Unmittelbar vor oder im Anschluss an die Ferien dürfen Schülerinnen und Schüler nur in dringenden Ausnahmefällen durch die Schulleitung beurlaubt werden.
Teilnahme am und Fernbleiben vom Unterricht | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)