Wenn ein Kind erkrankt ist und daher die Schule nicht besuchen kann, müssen die Erziehungsberechtigten die Schule möglichst noch am selben Tag benachrichtigen. Dies kann mündlich oder schriftlich durch einen Mitschüler oder ein Geschwisterkind erfolgen oder durch einen Anruf bei unserer Sekretärin Frau Fecker (02722 8106) bzw. durch Hinterlassen einer Nachricht auf dem AB der Schule.
Besonders in Fällen ansteckender Krankheiten ist es dringend erforderlich, den Grund des Fehlens anzugeben. Bei Erkrankungen, durch die Ihr Kind bis zu 3 Schultage fehlt, reicht eine schriftliche Entschuldigung der Eltern, darüber hinaus hätten wir gerne eine Dokumentation des behandelnden Arztes.