An dem Tag, an dem Ihr Kind in die Schule kommt, erhält es jeweils einen neuen Wochen-/Lernplan, welcher bis zum nächsten Schul-Tag bearbeitet wird.
Dies bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler kein Material mehr außerhalb der Schul-Tage an der Schule abgeben müssen.
Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind alle erforderlichen Materialien mit zur Schule bringt!
In diesem Elternbrief möchte ich Sie darüber hinaus über die Rahmenbedingungen für einen guten und sicheren Schulstart Ihrer Kinder informieren.
Handhygiene und Husten-/Niesetikette
Der wichtigste Baustein für eine Vermeidung der Übertragung von COVID 19 ist eine gute Handhygiene. Die Kinder müssen ihre Hände regelmäßig gründlich mindestens 30 Sekunden lang waschen. Hilfreich ist, wenn die Kinder 2x Happy Birthday im Kopf singen, denn dann haben sie auf jeden Fall lange genug gewaschen. Zu Schulbeginn desinfizieren sich die Kinder und Kolleginnen die Hände. Entsprechende Desinfektionsmittelspender stehen bereit. Nach jedem Toilettengang bzw. nach Verlassen des Klassenzimmers werden die Hände gründlich gewaschen und vor dem erneuten Betreten wieder desinfiziert. Selbstverständlich werden die Hände vor/nach der Frühstückspause und nach der Hofpause noch einmal gründlich gewaschen. Ganz wichtig ist, dass die Kinder beim Husten und Niesen die Ellenbogenbeugen nutzen. Papiertaschentücher werden sofort nach Gebrauch entsorgt und die Hände wieder gewaschen.
Tragen von Mund-Nasen-Schutz
Das Land NRW hat beschlossen, dass im öffentlichen Nahverkehr sowie beim Einkaufen ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Alle Kinder, die den Schulbusverkehr nutzen, brauchen einen solchen Schutz. Erlaubt sind sowohl selbstgenähte Masken als auch Schals, Tücher o.ä., die Nase und Mund vollständig bedecken. Wichtig ist ein guter und fester Sitz des Mund-Nasen-Schutzes. Auf dem Schulweg und auf dem Schulgelände wird dieser getragen, denn im Gespräch oder Spiel vergessen die Kinder schnell, dass sie Abstand zueinander halten sollen.
Damit die Kolleginnen den Kindern in der Klasse beim Arbeiten Unterstützung anbieten können ist es dringend notwendig, dass die Kinder im Gespräch ihren Mund-Nasen-Schutz tragen. Ansonsten brauchen die Kinder im Klassenraum keine Masken zu tragen.
Die Kolleginnen haben ebenfalls Masken. Außerdem wird es einen Bereich im Klassenraum mit einem Plexiglasschutz geben, mittels dessen Arbeitsergebnisse besprochen und kontrolliert werden können.
Bitte tragen Sie Sorge dafür, dass Ihr Kind einen solchen wiederverwendbaren Schutz hat.
Wenn Sie als Eltern zur Schule kommen müssen (z.B. um Material, ein krankes Kind abzuholen, etc.), beachten Sie bitte ebenfalls diese Regel und tragen eine Maske.
Insgesamt bitte ich Sie, nur in wirklich dringenden Fällen das Schulgelände zu betreten.
Abstandsregel
COVID 19 wird über eine Tröpfcheninfektion übertragen. Deshalb gilt es eine Abstandsregel von 1,50m möglichst konsequent einzuhalten. In den Klassenräumen werden Ihre Kinder feste Sitzplätze mit Namen haben. Jacken werden über den Stuhl gehängt. Pausenzeiten gestalten wir so, dass die Kinder in festen Gruppen auf dem Schulhof sind. Spielgeräte (Seile, Bälle…) werden zunächst nicht genutzt werden. Die Spielgeräte auf dem Schulhof dürfen aber verwendet werden (Klettergerüst, Rutsche, Turnstangen…).
Einteilung der Klassen, Kernzeiten des Unterrichts und Fächer
Die Klassen werden in jeweils zwei Lerngruppen aufgeteilt.
Die Aufteilung erhalten Sie über die Klassenlehrerin.
Wir unterrichten Ihr Kind hauptsächlich in den Fächern Mathematik, Deutsch, Sachunterricht und Englisch.
Damit sich zum Unterrichtsbeginn möglichst wenig Kinder auf dem Schulhof befinden, sind die Anfangszeiten versetzt. Bitte schicken Sie Ihr Kind möglichst pünktlich – jedoch nicht zu früh! – zu seinem Unterrichtsbeginn:
Montag bis Freitag: 1. – 4. Unterrichtsstunde
Gruppe 1 7:30 – 11:00 Uhr
Gruppe 2 7:40 – 11:10 Uhr
Pausen finden ebenfalls versetzt statt
| Montag bis Freitag: | 1. – 4. Unterrichtsstunde | |
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| Gruppe 1 | 7:30 – 11:00 Uhr | |
| Gruppe 2 | 7:40 – 11:10 Uhr | |
| Pausen | finden ebenfalls versetzt statt | |
Unterrichtsteilnahme von Schülerinnen und Schülern mit Vorerkrankungen und Kinder von Eltern, die zu besonderen Risikogruppen gehören
„Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen (siehe hierzu III.) haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. (…)
In der Folge entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Diesen Schülerinnen und Schülern sollen Lernangebote für zu Hause gemacht werden (Lernen auf Distanz).
aus der Schulmail vom MSB: [18.04.2020] Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen (15. Mail))
Für Kinder von Eltern, die zu den Risikogruppen für einen schweren Verlauf einer Infektion mit dem Corona-Virus gehören, können bis maximal 31.07.2020 beurlaubt werden. Wenn die Erkrankung des Elternteils bekannt ist, reicht eine schriftliche Beantragung der Beurlaubung bei der Schulleitung. Ansonsten ist dem Antrag eine ärztliche Bescheinigung beizufügen.
Über mögliche Konsequenzen durch den ausfallenden Unterricht, die Organisation des Homeschoolings für Ihr Kind und Leistungsfeststellung informiere ich Sie in einem persönlichen Gespräch.
Schülerfahrverkehr
Die VWS hat Regeln für die Benutzung der Busse im Schülerfahrverkehr aufgestellt. Diese hängen wir diesem Schreiben an. Bitte tragen Sie Sorge dafür, dass Ihre Kinder sich in nötigem Abstand an den Haltestellen aufstellen. Außerdem sollen die Sitzplätze im Bus möglichst einzeln besetzt werden. Der Mund-Nasen-Schutz ist im Bus zu tragen
Not-Betreuungsbedarf
Sofern eine private Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts – organisiert werden kann, ist es weiterhin bei Bedarf einer Not-Betreuung notwendig, das Antragsformular auszufüllen. à https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html
An den Präsenztagen ist für die Schülerinnen und Schüler, die einen Betreuungsvertrag mit KiG haben, kann Ihr Kind das gebuchte Angebot nutzen.
Für die Personalplanung ist es unabdingbar,
dass eine Voranmeldung möglichst früh durchgeführt wird!
Wir befinden uns in einer ganz besonderen Situation.
Der Schulstart Ihrer Kinder benötigt Ihre Mithilfe in der Vorbereitung.
Damit Ihre Kinder möglichst angstfrei und gut vorbereitet in die Schule kommen möchte ich Sie bitten, mit Ihren Kindern vor dem Schulstart über folgende Punkte zu sprechen bzw. folgende Punkte zu erledigen:
- Handhygiene besprechen und einüben
- Besorgen von Mund-Nasen-Schutz für Ihr Kind
- Besprechen des Tragens von Mund-Nasen-Schutz auf dem Schulweg und auf dem Schulgelände
- Erklären der Abstandsregeln
Da keine Materialien (Mäppcheninhalt, Schere…) ausgeliehen werden können, achten Sie bitte stets auf Vollständigkeit.
Natürlich werden wir Ihre Kinder in den ersten Schultagen intensiv begleiten und die notwendigen Regeln mit Ihren Kindern besprechen und einüben. 😊 Wir bemühen uns, die Schultage Ihrer Kinder so angenehm wie möglich zu gestalten!
Wichtig: Sollten Sie oder Ihr Kind Symptome des Coronavirus zeigen, informieren Sie mich umgehend.
Es besteht in diesem Fall ein sofortiges Betretungsverbot der Schule.